Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Prof. Vernor Muñoz Villalobos, legte in Genf seinen Bericht zum Bildungssystem in Deutschland vor. Bundesregierung und die Kultusministerkonferenz nahmen dazu Stellung.
Deutschland gehört dank seines leistungsfähigen Bildungssystems zu einer der stärksten Wirtschaftsnationen und stabilsten Demokratien der Welt. Die Bildungsbeteiligung und das allgemeine Bildungsniveau haben sich bei einer wachsenden Nachfrage nach höherwertigen Bildungsabschlüssen in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und sind im internationalen Vergleich hoch. Bei der Beurteilung des deutschen Bildungssystems ist neben dem allgemein bildenden Schulwesen das weltweit als vorbildlich anerkannte duale System aus betrieblicher und schulischer Ausbildung zu berücksichtigen. 90% der alterstypischen Jahrgänge verfügen über einen Abschluss der Sekundarstufe II. Damit gehört Deutschland zu den Nationen mit einem sehr gut ausgebauten Bildungssystem hoher Qualität, das Anziehungspunkt für Lernende aus der ganzen Welt ist.
Dem Recht auf Bildung kommt in Deutschland herausragende Bedeutung zu. Dieses Recht ist verfassungsmäßig garantiert. Aufgrund des föderalen Systems liegt die Verantwortung für die schulische Bildung und die Ausgestaltung des Schulsystems in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder. Die internationalen large scale assessments erklären den Zusammenhang von Schulerfolg, Schülerförderung und Schulstruktur nur unzureichend. Gegenwärtig werden in den Ländern unterschiedliche Konzepte zur Weiterentwicklung einzelner Schulformen erprobt, die darauf abzielen, ein Höchstmaß an Durchlässigkeit und an individueller Schülerförderung zu erreichen. Die Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland haben sich darauf verständigt, die notwendigen und bereits eingeleiteten inhaltlichen Schulreformen vorrangig durchzuführen. Mit dem Mitte 2006 erstmals veröffentlichten Nationalen Bildungsbericht "Bildung in Deutschland" gibt es jetzt zudem ein kontinuierliches Bildungsmonitoring, das alle Bildungsbereiche umfasst. Bund und Länder sehen in dem Bericht eine wichtige Grundlage für ihre bildungspolitischen Entscheidungen und sind bestrebt ihre Reformanstrengungen weiter zu beschleunigen.
Eine der wichtigsten Ziele bei der Weiterentwicklung des deutschen Bildungssystems ist es, die Abhängigkeit von Bildungserfolg und sozialer Herkunft zu reduzieren und allen Kindern und Jugendlichen - gleich welcher Herkunft - die besten Chancen auf Bildung in Schule, Beruf oder Hochschule zu bieten. Dies betrifft vor allem auch junge Menschen aus Migrantenfamilien.
Eine bewusste bildungspolitische Ungleichbehandlung von Kindern mit Migrationshintergrund ist nirgends in Deutschland erkennbar. Im Gegenteil ist es eines der zentralen bildungspolitischen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen allen Kindern und Jugendlichen, gerade auch jungen Menschen aus Migrantenfamilien, die Entwicklung ihrer Potentiale durch Bildung in Schule, Beruf oder Hochschule zu ermöglichen. In dem im Juli 2006 begonnenen Prozess zur Erarbeitung eines "Nationalen Integrationsplans" kommt der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund durch gezielte Sprachförderung in Kindergarten und Schule und der Verbesserung von Bildungschancen und Bildungsbeteiligung besonderer Stellenwert zu. Hier wenden die Länder erhebliche Mittel auf und haben in den vergangenen Jahren bereits viele Angebote und Projekte aufgelegt, die noch weiter ausgebaut werden.
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben in Deutschland ein Recht auf Bildung. Sie werden vom Bildungssystem nicht ausgegrenzt, sondern in Deutschland besonders intensiv gefördert. Für sie gilt die Schulpflicht ebenso wie für nichtbehinderte Kinder und Jugendliche. Hinzu kommen vielfältige und auf den sonderpädagogischen Bedarf ausgerichtete Förderangebote. Behinderte Schüler werden entweder in Regelschulen gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern oder in Sonder- bzw. Förderschulen unterrichtet. Die integrativen Angebote werden in den Ländern weiter ausgebaut. Sonderpädagoginnen und -pädagogen verfügen in Deutschland über eine besonders gute pädagogische Ausbildung. Die Bildungsausgaben für die individuelle Förderung in Förderschulen sind überdurchschnittlich hoch.
Deutschland hat sich gemeinsam mit den Partnern in der EU für die Verabschiedung der VN-Konvention über die Rechte von Behinderten eingesetzt. Am 30. März 2007, wenn die Konvention in New York zur Zeichnung aufgelegt wird, wird Deutschland sowohl die Konvention als auch das Zusatzprotokoll zeichnen. Deutschland wird auch weiterhin für die Konvention werben und hofft, dass dieses wichtige Dokument in naher Zukunft umgesetzt werden kann.
In Deutschland besteht eine allgemeine Schulpflicht, die die Pflicht der Eltern umfasst, ihr Kind zum Schulbesuch anzumelden. Die Schulpflicht leitet sich aus dem in der Verfassung verankerten staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag ab (Art. 7 Abs. 1 GG). Dieser legitimiert sich durch das Gebot von Demokratie und Pluralismus, das in den Schulgesetzen der Länder den Verfassungsauftrag widerspiegelt. Homeschooling, das die Entstehung von Parallelgesellschaften befördert, indem es Kindern die Teilnahme an einer demokratischen Klassen- und Schulgemeinschaft verbietet, ist daher in Deutschland nicht erlaubt.